Widerrufsjoker: Wie das Fernabsatzgesetz Ihnen den Weg zum Ausstieg aus dem Darlehensvertrag öffnet
Die Fehler, die Kreditinstitute bei der Formulierung von Widerrufsbelehrungen in Kreditverträgen gemacht haben, sind vielfältig. In einem früheren Beitrag hatte ich Ihnen über seltsame Formulierungen bei den Sparkassen berichtet, die diese Kreditverträge angreifbar machen und die Tür zum sogenannten Widerrufsjoker öffnen. Hier soll es nun um eine Variante gehen, die in den Jahren bis 2010 im genossenschaftlichen Sektor sehr verbreitet war, also von vielen Volks- und Raiffeisenbanken benutzt wurde.
Das Besondere daran: Die Formulierung dieser Widerrufsbelehrung ist nicht per se fehlerhaft. Erst dann, wenn der Kunde den Kreditvertrag nicht in den Räumen der Bank unterschrieben hat, sondern nach der Aushändigung bei sich zu Hause, wird die Widerrufsbelehrung unklar und fehlerhaft. Wir haben es hier also mit dem sogenannten Fernabsatz zu tun.
Im Einzelnen geht es dabei um folgende Formulierung:
Jeder Darlehensnehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (…) widerrufen. Der Lauf der Frist für den Widerruf beginnt einen Tag, nachdem dem Darlehensnehmer diese Belehrung mitgeteilt und eine Vertragsurkunde, der schriftliche Darlehensantrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Darlehensantrages zur Verfügung gestellt wurde.
Das Problem dieser Widerrufsbelehrung besteht darin, dass dem Verbraucher suggeriert wird, dass bereits der Erhalt des Kreditangebots ausreichend ist, um die 14tägige Frist für den Widerruf beginnen zu lassen – und zwar, ohne dass der Kunde den Vertrag unterschrieben hat. Das ist natürlich Unsinn und widerspricht dem eigentlichen Sinn des Widerrufsrechts. Dieser besteht nämlich darin, dass der Verbraucher, nachdem er einen Vertrag unterschrieben hat, innerhalb von 14 Tagen von diesem zurücktreten kann.
Mit der vorliegenden Widerrufsbelehrung wäre aber beispielsweise folgende Konstellation möglich, die ganz und gar nicht im Sinne des Gesetzgebers ist: Der Kunde erhält einen Kreditvertrag von der Bank mit der Bitte um Unterschrift und Rücksendung. Er lässt diesen Kreditvertrag jedoch zunächst drei Wochen liegen und schickt ihn erst dann unterschrieben zurück. In diesem Fall wäre die Widerrufsfrist bereits abgelaufen, bevor der Kreditnehmer den Vertrag unterschrieben hat. Sie beginnt nämlich bereits mit dem Tag, an dem der Kreditvertrag bei ihm im Briefkasten lag.
So geht es natürlich nicht, urteilte auch der Bundesgerichtshof (Urteil vom 0.03.2009, Az. XI ZR 33/08) zu diesem Fall. Aber wie gesagt: Falsch ist diese Widerrufsbelehrung jedenfalls dann, wenn Sie den Kreditvertrag nicht sofort nach Erhalt unterschrieben haben. Das ist in der Regel dann der Fall, wenn Sie die Kreditunterlagen entweder per Post zugeschickt bekommen haben oder aus der Bankfiliale mitgenommen haben und zu einem späteren Zeitpunkt unterschrieben haben, also im sogenannten Fernabsatz. Dann ist diese Form der Widerrufsbelehrung falsch. Das heimische Sofa öffnet Ihnen also gewissermaßen den Weg zum Widerruf und zu einem lukrativen Ausstieg aus dem Kredit.
Haben Sie dagegen den Kreditvertrag bei einem Kundentermin in der Bank vorgelegt bekommen und unmittelbar unterschrieben, dann ist diese Widerrufsbelehrung nicht eindeutig fehlerhaft, da dann Erhalt der Unterlagen und Abschluss des Vertrags zum gleichen Zeitpunkt vorlagen. Allerdings ist ein Widerruf auch in dieser Konstellation nicht ausgeschlossen, wie bereits einige Gerichte festgestellt haben, denn die Argumentation lautet: Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung bleibt unabhängig von äußeren Umständen fehlerhaft und berechtigt zum Widerruf.
Dieser Fall zeigt, wie knifflig der Widerrufsjoker im Einzelfall sein kann. Verbraucher sollten daher ihren Kreditvertrag auf jeden Fall von einem spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen. Die Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info) leitet Ihren Vertrag an fachkundige und unabhängige Anwälte zur kostenlosen Ersteinschätzung weiter. Danach sehen Sie klar, ob der Widerruf des Darlehens für Sie möglich ist.