Widerrufsjoker: Warum die Wahl des Gerichtsstands beim Kredit-Widerruf so wichtig ist
Wer einen Immobilienkredit aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung widerrufen will, der stößt mit etwas Glück auf ein kompromissbereites Kreditinstitut. Dann lässt sich die Sache ohne Klage und Prozess aus der Welt schaffen. In der Regel steht dann eine deutliche Absenkung des Zinssatzes oder eine (teilweise) Rückzahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung am Ende einer solchen außergerichtlichen Einigung.
Allerdings gibt es auch Fälle, in denen sich die Bank trotz klarer Fehler in der Widerrufsbelehrung nicht kompromissbereit zeigt. Dann hilft nur die Klage. Und damit stehen wir vor einer wichtigen Frage: An welchem Ort soll die Klage eingereicht werden? Leider sehen wir nämlich beim Widerrufsjoker eine regional sehr unterschiedlich ausgeprägte Rechtssprechung. So gibt es Gerichte, an denen traditionell verbraucherfreundlich entschieden wird, das bedeutet, dass dem Kläger die Möglichkeit des Kredit-Widerrufs zugestanden wird. Zu diesen Orten gehören beispielsweise Berlin und Dortmund.
Andere Gerichte sind bekannt dafür, eher bankenfreundlich zu urteilen. Sie verweigern dem Kreditnehmer also die Möglichkeit des Widerrufs. Besonders ausgeprägt war das in der Vergangenheit in Frankfurt, wo etliche Klage mit Hinweis auf die sogenannte Verwirkung abgeschmettert wurde. Dummerweise ist Frankfurt aber auch der Sitz der meisten großen deutschen Banken. Und im Normalfall damit auch der Ort, an dem die Klage gegen eine dieser Banken eingereicht werden muss. Denn in der Regel gilt: Gerichtsstand ist der Sitz des Beklagten. Juristen sprechen dabei vom allgemeinen Gerichtsstand.
Allerdings gibt es einen Kniff, den die Anwälte der IG Widerruf (www.widerruf.info) anwenden können, um in solchen Fällen den Gerichtsort Frankfurt (oder andere weniger günstige Standorte) zu umgehen. Bei Zivilklagen gibt es nämlich auch den sogenannten besonderen Gerichtsstand. Geht es demnach um eine Klage in Zusammenhang mit Verträgen (also auch mit Kreditverträgen), so liegt dieser besondere Gerichtsstand am Erfüllungsort des Vertrags. Dieser Erfüllungsort wiederum ist der Wohnort des Kläger und nicht der Sitz der Bank.
Das heißt: Bei einer Klage rund um den Widerruf eines Darlehens können Sie wählen, ob Sie an Ihrem Wohnort klagen wollen oder am Geschäftssitz der Bank. Sind beide Orte identisch (oder liegen sie im Bereich des gleichen Landgerichts bzw. Oberlandesgerichts) dann entfällt diese Wahlmöglichkeit natürlich. Besonders interessant ist das für Kunden, die bei einem bundesweit tätigen Kreditinstitut finanziert haben. Sind Sie dagegen Kunde einer Volksbank oder Sparkasse, dann liegen Standort der Bank und Ihr Wohnort normalerweise im gleichen Gerichtsbezirk.
Es ist daher ein wichtiger strategischer Schachzug, an welchem Gericht sie eine Klage gegen ihr Kreditinstitut einreichen. Nicht selten ist das schon die halbe Miete für das spätere Urteil. Fragen Sie also ihren Anwalt, welche Gerichte für Sie in Frage kommen und welche Urteile es in der Vergangenheit am jeweiligen Standort zum Kredit-Widerruf gab. Daran können Sie auch erkennen, wie gut sich ihr Anwalt mit der Materie auskennt. Kann er keine befriedigende Antwort liefern oder macht er sie nicht von selbst auf die Möglichkeit der alternativen Gerichtsstände aufmerksam, dann sollte sie das stutzig machen.