Diesel zurückgeben mit Widerruf von Kfz-Kredit oder Leasing: VW knickt ein

Etliche hundert Autobesitzer haben mit Hilfe der Interessengemeinschaft Widerruf bereits ihren Kfz-Kredit oder einen Auto-Leasingvertrag widerrufen. Das ist besonders (aber nicht nur) für Besitzer von Diesel-Fahrzeugen interessant. Denn diese Autos haben oft nur noch geringe Restwerte – und zwar unabhängig davon, ob beim jeweiligen Modell eine Abgas-Manipulation nachgewiesen werden kann oder nicht.

Wie bereits BILD, FOCUS und andere Medien auf Basis unserer Analysen berichtet haben, weisen zahlreiche Autokredite und Leasingverträge schwer wiegende Formfehler auf, die einen Widerruf auch Jahre nach Abschluss ermöglichen. Für Besitzer von Diesel-Fahrzeugen ist es daher höchst attraktiv, das Kraftfahrzeug durch den Widerruf einer Finanzierung (Kredit oder Leasing) an die finanzierende Bank zurückzugeben. Bisher haben sich die Kfz-Banken meist gegen einen solchen Widerruf und die Rückabwicklung des Autokaufs gewehrt. Doch nun scheint Volkswagen seine Blockade zu kippen und nachzugeben.

Etliche Nutzer der Interessengemeinschaft Widerruf, die einen Kfz-Kredit bei einer Autobank der VW-Gruppe geschlossen haben, berichten mir nämlich, dass sie mit Hilfe ihrer Anwälte in den vergangenen Wochen einen tollen Vergleich mit ihrem Kreditinstitut geschlossen haben. Dabei handelt es sich entweder um die VW Bank, Audi Bank, Seat Bank oder Skoda Bank. In der Regel läuft die Sache dann so: Die Kunden geben das Auto an die Bank zurück und erhalten dafür sämtliche Zahlungen erstattet, also die Kredit-Anzahlung sowie die Raten. Die Restschuld auf das Darlehen erlischt.

Zudem zahlen die Kunden eine geringe Nutzungsentschädigung als Ausgleich dafür, dass sie das Auto genutzt haben. Dazu wird geschaut, wieviel Kilometer mit dem Fahrzeug gefahren wurden. Als „Gesamtlebensdauer“ für ein Auto werden dabei 250.000 Kilometer unterstellt. Ist der Kunde beispielsweise mit dem Diesel 50.000 Kilometer gefahren, so sind das 20 Prozent der Gesamtlebensdauer. Dementsprechend zahlt er 20 Prozent des Neupreises an Volkswagen.

Das sind sehr attraktive Konditionen, wenn man bedenkt, wie stark die Wertverluste für Diesel am Gebrauchtwagenmarkt sind. Nicht selten kann man froh sein, wenn man für Fahrzeuge, die wenige Jahre alt sind und 50.000 Kilometer gefahren wurden, noch die Hälfte des Neupreises bekommt. Bei den Vergleichen, die die Nutzer der Interessengemeinschaft Widerruf erzielt haben, zahlt man also nur 20 Prozent anstatt eines potenziellen Wertverlusts am Gebrauchtwagenmarkt von 50 Prozent oder mehr.

Klar ist aber auch: Wer mit seinem kreditfinanzierten Fahrzeug bereits 150.000 Kilometer oder mehr gefahren ist, für den lohnt sich ein solcher Vergleich kaum noch. Für alle anderen kann eine solche Lösung jedoch sehr lukrativ sein. Leider ist es nicht so, dass Volkswagen bereits dann einknickt, wenn der Kunde einen freundlichen Brief an seine Bank schreibt.

Nach allem, was wir hören, kommen diese Vergleiche erst dann zustande, wenn der Kunde einen Anwalt beauftragt hat und Klage eingereicht hat. Offenbar will VW also sehen, dass es der Kunde wirklich ernst meint mit einem Rechtsstreit. Dann aber sind die Chancen sehr gut, denn VW will um jeden Preis höchstrichterliche Urteile vermeiden und bereinigt die Fälle daher lieber im Vorfeld.

Insofern kommen also gewisse Kosten auf Autobesitzer zu, die einen Finanzierungsvertrag widerrufen. Allerdings sind diese Kosten denkbar niedrig! Denn die Rechtsschutzversicherungen übernehmen das Honorar für den Anwalt und die Gerichtsgebühren. Der Kunde zahlt in der Regel nur einen kleinen Selbstbehalt in Höhe von zumeist 150 Euro.

Besonders interessant: Wer noch keine Rechtsschutzversicherung hat, dem kann trotzdem geholfen werden. Denn solange der Widerruf noch nicht ausgesprochen wurde, kann eine passende Rechtsschutzversicherung abgeschlossen werden. Doch Vorsicht: Nicht alle Versicherungen kommen dafür in Frage. Betroffene Verbraucher sollten sich daher auf jeden Fall zunächst bei der Interessengemeinschaft Widerruf informieren.

Hier erfahren Sie in einer kostenlosen Prüfung, ob Ihr Kredit- oder Leasing-Vertrag Formfehler aufweist, die zu einem Widerruf ermöglichen. Ist dies der Fall, dann sagt Ihnen der Anwalt, wie Sie vorgehen können und nennt Ihnen auch eine passende Rechtsschutzversicherung. Alternativ können Sie sich auch für eine sogenannte Prozessfinanzierung entscheiden. Dort bezahlen Sie nur dann eine Pauschale, wenn der Widerruf erfolgreich war und die Bank das Auto tatsächlich zurücknimmt.

Auch bei anderen Autobanken gibt es Anzeichen der Vergleichsbereitschaft. So hören wir beispielsweise von vergleichbaren Lösungen zur Rückgabe eines Autos bei S-Kreditpartner (Sparkassen), Sixt Leasing und der Bank Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (BDK). Wir gehen daher davon aus, dass über kurz oder lang die meisten Diesel-Besitzer, die den Kauf ihrer Fahrzeuge finanziert haben, die Möglichkeit bekommen, die Autos über einen Kredit-Widerruf loszuwerden – unabhängig davon, ob sie Mercedes, BMW, Audi, Renault oder Opel fahren. Auch hier lohnt sich deshalb ein kostenloser und unverbindlicher Check der Finanzierungsverträge bei der IG Widerruf. Übrigens greift dieses Vorgehen nicht nur für Diesel. Denn der Kredit-Widerruf basiert auf Formfehlern in den Verträgen. Dabei ist es egal, welche Art Auto finanziert wurde. Wer sich also – aus welchem Grund auch immer – zu günstigen Konditionen von seinem Benziner trennen möchte, findet hier ebenfalls einen Weg.

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