BGH Urteil zu Diesel Schadensersatz: VW muss wohl zahlen

Die Chancen auf Schadensersatz für Diesel Besitzer sind stark gestiegen. Volkswagen steht vor einer deftigen Niederlage im ersten EA 189 Prozess wegen der Diesel Abgas Manipulationen vor dem Bundesgerichtshof. So sollten Sie jetzt vorgehen.

Bei der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof ist deutlich geworden: Es wird eine krachende Niederlage für VW im ersten Prozess wegen der Abgas-Manipulationen geben. Das Gericht hat keinen Zweifel daran gelassen, dass Volkswagen den Käufer eines Diesels sittenwidrig geschädigt hat und daher einen hohen Schadensersatz zahlen muss.

Pech für alle, die an der Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen teilgenommen haben und den dort ausgehandelten Vergleich angenommen haben. Für sie ist das Thema an dieser Stelle beendet. Alle, die nicht an der Musterklage teilgenommen haben, können sich dagegen freuen. Für sie ist nun bei einem individuellen Vorgehen in aller Regel deutlich mehr drin. Das gilt übrigens auch für alle, die bei der Sammelklage dabei waren, aber kein Vergleichs-Angebot bekommen haben. Beispielsweise weil sie Gewerbetreibende sind und das Auto nicht privat gefahren haben. Oder weil sie im Ausland leben. Oder aber, weil sie ihr Fahrzeug erst nach Ende 2015 / Anfang 2016 gekauft haben. In all diesen Fällen sehen wir nun gute Chance auf Schadensersatz. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass man sich zu einem individuellen Vorgehen entscheidet.

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Dabei kann es gut sein, dass gar keine eigene Klage nötig sein wird. Es ist denkbar, dass Volkswagen nach einem eindeutigen Urteil des BGH auch außergerichtlich Schadensersatz zahlt. Möglicherweise wird dann bereits eine kostengünstige Beauftragung eines Anwalts ausreichen, der dann mit einigen Schreiben die Position gegen Volkswagen deutlich macht. Falls eine Rechtsschutzversicherung besteht, dürfte diese ohnehin alle Kosten übernehmen – wenn sie bereits zu dem Zeitpunkt bestanden hat, als das Fahrzeug gekauft wurde.

Die anstehenden Urteile von BGH und EuGH öffnen die Tür für Schadensersatz auch für Diesel-Besitzer anderer Marken. Zwar beziehen sich beide Verfahren auf die EA189 Motoren von Volkswagen, quasi die „Mutter aller Schummel-Diesel“. Doch die bisherigen Aussagen in den Verfahren sind so weitgehend, dass sie auch für viele andere Diesel Wirkung zeigen dürften.

Betroffen könnten dabei sein: Volkswagen, Audi, Seat, Skoda und Porsche mit den Motoren EA288 und EA897, Mercedes Benz Diesel, Opel, BMW, Mitsubishi, Renault und zahlreiche andere Hersteller. Insbesondere die Aussage des Europäischen Gerichtshofs dürfte hier Wirkung zeigen. Denn das Gutachten des EuGH sagt, dass die Zulässigkeit von Abschalteinrichtungen nur im Einzelfall bei Ausnahmetatbeständen zulässig ist. Nun verwenden aber so gut wie alle Diesel-Hersteller solche Abschalteinrichtungen zur Abgasreinigung. Damit dürfte in vielen Fällen die Voraussetzung für Schadensersatz gegeben sein.

Diesel-Besitzer sollten kostenlos und unverbindlich bei der IG Widerruf prüfen lassen, welche Chancen in Ihrem konkreten Fall bestehen. Im Zuge dieser Prüfung erfahren Sie auch, wie ein konkretes Vorgehen aussehen würde und welche Kosten damit verbunden sind.

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