Schadensersatz für VW Diesel – was bedeutet das BGH Urteil?
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat erstmals einem Besitzer eines Volkswagen Diesel Schadensersatz zugesprochen. Das Urteil hat weitreichende Auswirkungen: Wer bisher nicht geklagt hat, sollte dies nun tun.
Zum ersten Mal gibt es von höchstrichterlicher Stelle Schadensersatz für den Besitzer eines manipulierten VW Diesel PKW. Damit steht fest: Die Argumentation von Volkswagen / Audi / Skoda und Seat, dass durch die Diesel-Manipulationen niemand geschädigt worden sei, gehört in die Mülltonne!
Das BGH-Urteil bedeutet auch: Selbst, wenn ein Software-Update an dem Fahrzeug durchgeführt worden ist, steht dem Kunden ein Schadensersatz zu. Denn die Abgas-Manipulationen von VW sind eine arglistige Täuschung, die nicht durch das Software-Update bereinigt werden können. Das Urteil ist nicht nur für die bereits laufenden 60.000 Klagen gegen Volkswagen relevant, sondern auch für alle, die bisher noch nicht tätig geworden sind.
Ausgeschlossen sind lediglich jene, die im Zuge der Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen einem Vergleich zugestimmt haben. Wer jedoch bisher noch nicht geklagt hat (oder bei der Musterklage mitgemacht hat, aber keine Vergleichszahlung bekommen hat), für den stehen die Chancen jetzt sehr gut.
Denn ein Vorgehen ist nach wie vor möglich. Eine Verjährung liegt nicht vor, auch wenn VW gerne so argumentiert. Für unser Verständnis beginnt die Verjährungsfrist von drei Jahren sogar erst mit dem aktuellen BGH-Urteil. Denn vorher gab es widersprechende Urteile in Sachen Schadensersatz, so dass keine einheitliche Rechtslage gegeben war.
Was bedeutet das BGH-Urteil konkret?
Alle Diesel-Besitzer, die bisher noch nicht aktiv geworden sind, sollten jetzt prüfen lassen, welche Möglichkeit für ein Vorgehen sie haben. Das betrifft nicht nur Diesel aus der VW-Gruppe (Audi, Seat, Skoda, Volkswagen), sondern auch Besitzer von Mercedes, BMW, Opel, Fiat-Chrysler und anderen Herstellern.
Hier können Sie kostenlos prüfen lassen, wie ihre Chancen auf Schadensersatz stehen.
Der nächste Hammer im Diesel-Streit könnte schon bald vom Europäischen Gerichtshof kommen. Dort steht in einigen Wochen das Urteil in (Az. C-693/18) einem Fall an, der noch weit größere Kreise ziehen könnte, als das aktuelle BGH-Urteil. Denn der EuGH wird grundsätzlich zur Zulässigkeit von Abschalteinrichtungen für die Abgasreinigung entscheiden. Vieles spricht dafür, dass dann auch Autohersteller in den Diesel-Skandal hineingezogen werden dürften, die sich bisher noch auf der sicheren Seite wähnen.