Wann zahlt die Rechtsschutzversicherung?

*** UPDATE vom Januar 2020: Mittlerweile haben die meisten Rechtsschutzversicherungen den Widerruf von Krediten in ihren Bedingungen ausgeschlossen. Nur noch bei wenigen Gesellschaften ist der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung möglich, die im Anschluss an eine Wartezeit die Kosten eines Widerrufsverfahrens trägt. Welche Versicherung in Ihrem Fall in Frage kommt, sagen wir Ihnen im Rahmen einer kostenlosen Prüfung ihrer Vertragsunterlagen, die Sie hier finden. Bei Rechtsschutzversicherungen, die schon länger bestehen, kommt es darauf an, wann diese abgeschlossen wurden und ob inzwischen die neueren Bedingungen für Sie gelten. Auch das schauen wir uns gerne im Rahmen der kostenlosen Prüfung an.***

 

Wer mit Hilfe des Widerrufsjokers aus seiner teuren Immobilienfinanzierung aussteigen will oder sich seine gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückholen will, steht nicht zuletzt vor der Kostenfrage. Kein Anwalt arbeitet kostenlos und wenn es vor Gericht gehen sollte, dann sind auch die Gerichtskosten und schlimmstenfalls auch die Kosten der Gegenseite in die Kalkulation mit einzubeziehen. Zwar landen die wenigsten Fälle vor Gericht, aber wer das Maximum seiner Forderungen durchsetzen will, der muss zumindest glaubwürdig damit drohen können. Mit einer Rechtsschutzversicherung sind Sie dieses Kostenproblem los – zumindest in der Theorie. Denn nicht in jedem Fall zahlt die Rechtsschutzversicherung – und nicht alle Versicherungen sind gleich problemlos bei der Kostenübernahme.

Schwierig wird es, wenn Sie mit dem Kreditvertrag aus dem Sie aussteigen wollen, einen Neubau finanziert haben. Dies ist bei  allen Versicherungsgesellschaften ausgeschlossen, wenn Sie nicht gerade eine spezielle Bauversicherung abgeschlossen haben. Nun kann man allerdings bereits trefflich darüber streiten, was genau ein Neubau ist. Klar ist die Sache, wenn Sie ein Grundstück erworben haben und dort in Eigenregie gebaut haben. Dann ist eine Kostenübernahme ausgeschlossen. Wie ist es aber, wenn Sie von einem Bauträger ein neues Haus oder eine Wohnung schlüsselfertig erworben haben? Hier lassen sich manche Gesellschaften zu einer Kostenübernahme bewegen – in der Regel hat dabei ein von ihnen mandatierter Anwalt die besseren Argumente und mehr Aussicht als Erfolg als wenn Sie als Kunde selbst mit ihrer Versicherung diskutieren. Aber grundsätzlich gilt bei Neubauten: schwierig.

Auch vermietete Objekte sind eine Stolperfalle: Die Versicherungsbedingungen schließen vermietete Immobilien in der Regel vom Rechtsschutz aus.

Wichtig ist folgender Punkt: Die Rechtsschutzversicherung muss zu dem Zeitpunkt bestehen, zu dem der Schadensfall eintritt. Dieser Schadensfall ist jedoch nicht der Abschluss des Immobilienkredits, sondern die Weigerung der Bank ihren Widerruf anzuerkennen.

Daraus ergibt sich, dass die Rechtsschutzversicherung nicht bereits beim Kauf des Hauses oder dem Abschluss des Kredits bestanden haben muss. Möglich ist folgende Vorgehensweise: Sie können eine Rechtsschutzversicherung auch jetzt noch abschließen, wenn Sie einen Kredit widerrufen wollen. Wichtig ist, dass Sie die Wartezeit abwarten, die die Bedingungen der RSV vorsehen (in der Regel sind das drei Monate).  Dann nutzen Sie den Musterbrief der IG Widerruf, um die Bank anzuschreiben. Wenn die Bank geantwortet hat, können Sie sich an die IG Widerruf wenden. Unsere Anwälte werden dann die Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung einholen. Sie haben dann kein Kostenrisiko mit Ausnahme der Selbstbeteiligung. Benötigt wird dabei das “Privat”-Modul. Eine Haus- und Wohnungs-RSV ist nicht nötig.

Dieser Beitrag hat 13 Kommentare

  1. Peter Hartmann

    Zu der Frage der Rechtschutzversicherung folgende Konstellation: Bei meinem im Jahre 2002 errichten Neubau und der dazugehörigen Baufinanzierung aus dem Jahre 2001, die dann in 2008 in ein Forward Darlehen umgeschuldet wird: tritt die Rechtsschutzversicherung ein wenn im Jahre 2014 der Widerruf angedroht wird ? Zum Zeitpunkt des Abschlusses des Forward-Darlehens im Jahre 2008 handelt es sich um die Umfinanzierung einer dann bereits bestehenden Immobile. Dann müsste doch die Rechtsschutzversicherung eintreten ? Was meinen Sie ?

  2. Peter Fink

    Hallo Herr Hartmann,
    mein Fall ist ähnlich wie Ihrer. Nur ist unsere Neubaufinanzierung aus 2004 und das Forwartdarlehen aus 2013. Den Widerruf hat jetzt meine Finanzierungsbank zurückgewiesen und meine Rechtschutzversicherung umgehend die Kostenübernahme. Die Immobilie ist also 11 Jahre alt und wir bewohnen die mit 3 kleinen Kindern. Ein Neubau?!?
    Mich würde sehr interessieren, wie ihr Fall ausgegangen ist und ob Sie die Versicherung in die Pflicht bekommen haben. Leider finde ich keine § oder sonstige Formulierungen, aus denen ich entnehmen kann, wie alt ein Neubau sein muss.

    Ich bin sehr verärgert über die Rechtschutzversicherung und hoffe Sie haben einen positiven Ausweg gefunden.

    Vielen Dank für Ihre Bemühungen

    Peter Fink

  3. Eddie F.

    Guten Tag , habe meinen Vertrag durch die VZH prüfen lassen und der ist ungültig bzw. kann ich das Widerrufsrecht noch ausführen. Jetzt möchte ich den Vertrag am Monatsende, durch Verkauf meiner Immobilie ablösen. vorfälligkeit wurde berechnet. Kann ich jetzt noch eine Rechtschutzvers. abschließen ? Handelte sich um eine Bestandsimmobilie. Danke.

    1. Roland Klaus

      Sie können eine Rechtsschutzversicherung abschließen, solange der Schadensfall noch nicht eingetreten ist, d.h. Sie dürfen gegenüber der Bank den Widerruf noch nicht erklärt haben. In ihrem Fall sollten Sie über eine Versicherung ohne Wartezeit nachdenken, z.B. Bavaria Direkt. Wenn Sie allerdings durch den Verkauf der Immobilie unter Zeitdruck sind, dann sollten Sie gemeinsam mit Ihrem Anwalt eine entsprechende Strategie suchen. Denn normalerweise ist ein Widerruf nicht innerhalb von wenigen Wochen über die Bühne zu bringen. Sie müssen also überlegen, ob der Verkauf Priorität haben soll oder das Durchfechten des Widerrufs.

  4. Eddie F.

    Guten Morgen , Priorität hat natürlich der Verkauf. Aber kann ich denn nicht den abgewickelten Vertrag dann noch widerrufen? Kann ich dann noch die Zinsdifferenz+Vorfälligkeit geltend machen oder geht es dann nur noch um die Vorfälligkeit ( ~ € 2500,-)?
    Vielen Dank für Ihre Antwort und schönen Sonntag.

  5. Rudi Muelljans

    Habe ein Haus 2009 gebraucht , von 2002 , gekauft, möchte jetzt das Darlehen bei der DEVK ablösen, läuft noch bis 03.2019.
    Die DEVK möchte bei jetziger Ablösung eine Vorfälligkeit von ca, 7000€ haben.
    Gibts eine Möglichkeit ohne Vorfälligkeit aus diesem Vertrag zu kommen?

    Mit freundlichem Gruß

    Rudi Muellejans

    1. Roland Klaus

      Ja, unter der Voraussetzung, dass die Widerrufsbelehrung des Kredits fehlerhaft ist. Lassen Sie den Vertrag auf dieser Seite unter “Kostenlose Prüfung” prüfen, dann wissen Sie, ob das Darlehen fehlerhaft ist. Werden Fehler festgestellt, dann bietet muss die Rechtsschutzversicherung die Kosten für den Rechtsstreit übernehmen, falls Sie das Haus selbst bewohnt haben.

        1. Roland Klaus

          Sie müssen und sollten der RSV gar nichts vorlegen. Überlassen Sie das dem Anwalt. Bei uns ist es so, dass es zum kostenlosen Service gehört, die Deckungszusage bei der RSV einzuholen. Immer wenn der Mandant meint, es selbst machen zu müssen, verkompliziert sich die Sache in der Regel.

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