Widerrufsjoker: Chancen bei Kfz-Kredit und Leasing so gut wie nie

Der Widerrufsjoker ist bei einer Auto-Finanzierung derzeit so aussichtsreich wie nie zuvor. Das zeigen gleich mehrere Gerichtsurteile aus der jüngsten Zeit. Verbraucher hatten dabei einen Kfz-Kredit oder einen Leasing-Vertrag widerrufen. Sie bekommen ihr Geld wieder und geben ihr Fahrzeug zurück. Zahlreiche Kreditinstitute und viele hunderttausend Verträge sind betroffen.

Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Az. C-66/19) zum sogenannten Widerrufsjoker ziehen nun die deutschen Gerichte mit spannenden Entscheidungen nach. Gleich vier Fälle aus der jüngsten Vergangenheit zeigen, wie lukrativ der Widerruf eines Auto-Kredits oder eines privaten Kfz-Leasing-Vertrags sein kann. Voraussetzung für einen erfolgreichen Widerruf sind fehlerhafte Vertragsunterlagen. Diese finden sich nach Analysen der Interessengemeinschaft Widerruf gerade bei Finanzierungen ab 2014 zuhauf.

OLG München gegen Sixt Leasing (Az. 32 U 7119/19)

Das Gericht entschied, dass Sixt dem Kunden sämtliche Raten eines privaten Leasing-Vertrags zurückzahlen muss, nachdem dieser den Vertrag widerrufen hatte. Grund sind Fehler in der Widerrufsbelehrung, die dafür sorgen, dass der Widerruf auch lange nach Abschluss des Vertrags ausgesprochen werden kann. Sie treten in etlichen privaten Leasing-Verträgen und Vario-Finanzierungen von Sixt auf.

Im vorliegenden Fall hatte der Kunde im März 2017 einen Vertrag abgeschlossen und das Auto rund 40.000 Kilometer gefahren. Durch den Widerruf erhält er das gezahlte Geld komplett zurück und hat das Fahrzeug somit effektiv kostenlos genutzt. Besonders interessant: Auch die Zahlungen für Mehrkilometer sowie Zahlungen für Schäden am Auto entfallen durch den Widerruf.

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OLG Düsseldorf gegen Santander Bank (Az. I 7 U 55/19)

Der Kunde hatte einen Opel Mokka bei der Santander Bank finanziert und dieses Darlehen später widerrufen. Er erhält nun auch den Großteil seiner gezahlten Raten zuzüglich Zinsen wieder zurück. Im Gegenzug gibt er das Fahrzeug ab. Auch hier enthält der Vertrag Formfehler.

OLG Köln gegen Mercedes Benz Bank (Az. 13 U 20/19)

2016 finanzierte der Kunde eine gebrauchte Mercedes C-Klasse über das Kreditinstitut des Herstellers. In dem Vertrag finden sich widersprüchliche Angaben dazu, was im Fall eines Widerrufs der Finanzierung zu zahlen sei. Dies berechtigt den Kunden nun zum Widerruf des Vertrags.

OLG Frankfurt gegen Opel Bank (Az. 24 U 305/19)

In einem sogenannten Anerkenntnisurteil wird die Opel Bank dazu verurteilt, mehr als 25.000 Euro an einen Kunden zurückzuzahlen, der seinen Kreditvertrag widerrufen hatte. Diese Summe liegt deutlich höher als der gesamte Kaufpreis, den der Kunde im Jahr 2014 für sein Auto bezahlt hatte. Grund dafür ist, dass die Bank die damalige Zahlung zuzüglich Zinsen erstatten muss.

Bemerkenswert ist, dass diese Urteile alle bereits in zweiter Instanz gefällt worden sind und somit eine hohe Aussagekraft besitzen. Sie zeigen, dass die Aussichten für den Widerruf von Kfz-Finanzierungen sehr gut sind. Wichtig ist dabei, dass die Verträge als private Kredite oder Leasing-Verträge abgeschlossen worden sind. Gewerblichen Kunden steht nämlich kein Widerrufsrecht zu.

Neben den genannten Banken sind nach unserer Ansicht auch zahlreiche Verträge bei anderen Kreditinstituten fehlerhaft. Dazu gehören beispielsweise die Banken der VW/Audi-Gruppe, die BMW Bank, die Renault Bank sowie S-Kreditpartner. In Frage kommen Kredit- und Leasing-Verträge ab 2010 – selbst dann, wenn die Verträge inzwischen ausgelaufen sind.

Allerdings zeigt unsere Erfahrung, dass der Widerruf in der Regel nur mit qualifizierter Hilfe durchgesetzt werden kann. Verbraucher sollten sich also nicht abschrecken lassen, wenn die Bank den Widerruf erstmal zurückweist.

Als Erstes sollte die Prüfung der Kfz-Finanzierung durch einen Anwalt erfolgen, beispielsweise kostenlos und unverbindlich bei der Interessengemeinschaft Widerruf. Ergibt diese Prüfung, dass die Verträge fehlerhaft sind, kann anschließend mit Unterstützung der Experten der Widerruf umgesetzt werden.

Dieser Beitrag hat 3 Kommentare

  1. Kay G.

    Sehr geehrter Herr Klaus! Zum Urteil OLG Düsseldorf gegen Santander Bank (Az. I 7 U 55/19) findet sich leider kein Detail online. Haben Sie mehr Infos? Mein Fall ist ähnlich gelagert (Santander-Vertrag aus 2016 mit einem Opel Astra), daher würde ich den Urteilstext sehr gern lesen.

  2. Roland Möller

    Vielen Dank für diesen tollen Artikel. Der Widerruf ist meines Erachtens noch immer die beste Möglichkeit, ein Auto mit dem geringstmöglichen Verlust zurückzugeben.

    In meinem Blog http://www.geld-ist-einfach.de habe ich aus eigener Erfahrung hierüber einen Artikel geschrieben.

    Ich habe mir erlaubt, dort auf die IG Widerruf zu verlinken, da ich selbst diesen Weg gegangen bin und mit der Abwicklung sehr zufrieden war.

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