Widerrufsjoker: Hier können Sie den Zins ihrer Baufinanzierung halbieren

Mit dem Widerruf eines Kredits ist für Bauherren eine deutliche Reduzierung bei den Zinsen ihres Immobilienkredits möglich. Hat der Kreditvertrag nämlich eine falsche Widerrufsbelehrung, dann kann das Darlehen noch Jahre nach Abschluss widerrufen werden. Durch diesen Widerrufsjoker ist der sofortige Ausstieg möglich – verbunden mit der Gelegenheit, die aktuellen Niedrigzinsen für eine Umschuldung zu nutzen. So können aus fünf Prozent Zins relativ schnell zwei Prozent werden.

Ohne Anwalt geht jedoch wenig. Die Kreditinstitute lehnen den Widerruf in der Regel rundweg ab, solange ihn der Kunde alleine ausspricht. Sobald jedoch ein fachkundiger Anwalt im Auftrag des Kunden die Muskeln spielen lässt, ist bei etlichen Banken ein relativ schneller Kompromiss möglich, der die Zinsen deutlich reduziert.

Hier einige Beispiele, wie Nutzer der Interessengemeinschaft Widerruf in den vergangenen Wochen ganz ohne Klage und Prozess vom Widerrufsjoker profitieren konnten:

ING Diba: Die Diba ist derzeit nur bei einer Widerrufsbelehrung kompromissbereit, die in den Jahren 2007 und 2008 verwendet wurde. In dieser Widerrufsbelehrung heißt es im entscheidenden Satz: „Die Frist beginnt frühestens mit dem Tag des Eingangs des unterschriebenen Darlehensvertrages bei der ING DiBa.“ Finden Sie diesen Satz in Ihrer Widerrufsbelehrung ist das wie ein Lottogewinn. Dann sollten Sie auf jeden Fall – beispielsweise mit Hilfe der IG Widerruf – aktiv werden: Bei diesen Verträgen bietet die Diba eine sofortige Absenkung des Zinssatzes auf ca. zwei Prozent an. Sie sparen in diesen Fällen zumeist mehrere hundert Euro pro Monat.

Sparda Banken: Die Sparda-Bank ist dezentral organisiert und besteht aus mehreren eigenständigen Kreditinstituten. Dennoch sehen wir hier fast durchgehend eine hohe Vergleichsbereitschaft. So gelang es zuletzt einem unserer Anwälte, den Zinssatz eines Kredits bis zum Ende der Zinsbindung zu halbieren. In einem anderen Fall wurde der Zinssatz von fünf auf drei Prozent reduziert.

Sparkassen und Volksbanken: Auch hier haben wir es mit einer Vielzahl von eigenständigen Instituten zu tun, daher ist keine allgemein gültige Aussage möglich. Allerdings sind die lokalen Kreditinstitute in etlichen Fällen kompromissbereit. Bei einer schwäbischen Volksbank gelang es einem Anwalt, die Vorfälligkeitsentschädigung für die Beendigung des Darlehens zu halbieren. Bei einer Sparkasse wurde der Zins des Darlehens von fünf auf 3,5 Prozent abgesenkt.

DSL-Bank: Bei laufenden Krediten macht die Postbank-Tochter DSL derzeit eher lausige Angebote. Wenn es jedoch um die Rückzahlung einer gezahlten Vorfälligkeitsentschädigung scheint man gesprächsbereiter zu sein. Zuletzt gelang es einem unserer Anwälte immerhin, eine 50%-Rückzahlung zu erreichen.

Wohlgemerkt, diese Ergebnisse wurden außergerichtlich ohne großes Kostenrisiko erzielt. Wer es auf eine Klage und einen Prozess ankommen lässt, der kann noch deutlich bessere Ergebnisse erzielen. Allerdings empfehlen wir das in der Regel nur Kreditnehmern, die auf die Deckung durch eine Rechtsschutzversicherung zurückgreifen können. Voraussetzung dafür ist, dass die Immobilie kein Neubau ist und selbst genutzt wird. Sind diese Kriterien erfüllt, dann kann der Kunde sogar noch nachträglich eine Rechtsschutzversicherung abschließen, wenn er keine hat.
Der Klageweg bleibt auch weiterhin bei etlichen großen Banken die einzige Möglichkeit, mit dem Widerrufsjoker Geld zu sparen. So sind beispielsweise Deutsche Bank, Commerzbank und DKB weiterhin stur und machen außergerichtlich keine Kompromissvorschläge. Hier hilft nur der Gang zum Gericht.

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