Widerrufsjoker: ING Diba, Sparkasse und DKB zahlen Nutzungsentschädigung für Baufinanzierung

Immobilienbesitzer, die vor Juni 2010 eine Baufinanzierung abgeschlossen haben und diese rechtzeitig bis Juni 2016 widerrufen haben, sollten auf die Zahlung einer Nutzungsentschädigung pochen. Besonders bei drei Banken stehen die Chancen gut.

 

Eigentlich ist der Widerrufsjoker für Immobilienkredite, die vor Juni 2010 abgeschlossen wurden, nicht mehr anzuwenden. Denn eine Gesetzesänderung aus dem Jahr 2016 sieht vor, dass diese Kredite auch bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung nicht mehr widerrufen werden können. Nun hat der BGH kürzlich entschieden, dass dies dann nicht gilt, wenn die Darlehen im sogenannten Fernabsatz geschlossen wurden.

Doch auch für Kredite, die nicht aus dem Fernabsatz stammen (bei denen es also einen persönlichen Kontakt mit der Bank oder mit einem Makler gab) kann der Widerrufsjoker noch sehr interessant werden. Voraussetzung ist hier allerdings, dass der Widerruf bis zum 21. Juni 2016 wirksam ausgesprochen wurde. In vielen Fällen gab es damals zunächst eine ablehnende Antwort der Bank, die dazu führte, dass der Verbraucher das Thema ad acta gelegt hat.

Inzwischen sehen wir aber in der Praxis der IG Widerruf, dass einige Banken sehr viel offener mit dem Thema umgehen – zumindest dann, wenn ein Anwalt eingeschaltet wird. Hintergrund ist offenbar das Bestreben der Kreditinstitute solche Fälle vom Tisch zu bekommen.

Ganz aktuell haben wir folgende Erfahrung gemacht: Ein Darlehen aus 2007 wurde vom Kreditnehmer im Jahr 2015 widerrufen. Nachdem die Bank den Widerruf zurückgewiesen hatte, unternahm der Kunde zunächst keine weiteren Schritte in Sachen Widerrufsjoker. Erst Ende 2017, nachdem das Darlehen ausgelaufen war, wandte er sich an die Interessengemeinschaft Widerruf. Mit Hilfe unserer Anwälte wurde die Bank noch einmal angeschrieben und siehe da: Ergebnis ist die Zahlung einer Nutzungsentschädigung im hohen vierstelligen Euro-Bereich – obwohl das Darlehen bereits abgelöst war.

Besonders diese Banken sind uns in dieser Beziehung als kompromissbereit aufgefallen: ING Diba, Sparkassen und DKB. Aber auch bei DSL, Volksbanken und Sparda-Banken gab es entsprechende Erfolge. Insofern sollten Kreditnehmer das Thema Widerrufsjoker auf keinen Fall frühzeitig abschreiben – unabhängig davon, ob das Darlehen inzwischen ausgelaufen ist oder noch läuft.

Voraussetzung ist aber, dass die Baufinanzierung vor dem 21. Juni 2016 wirksam widerrufen wurde und zu diesem Zeitpunkt noch lief. Vorsicht: Drei Jahr nach Widerruf droht die Verjährung. Wurde der Widerruf also bereits in 2015 ausgesprochen, so verjähren die Ansprüche Ende 2018. Betroffene Kreditnehmer sollten also mit Hilfe der IG Widerruf kostenlos und unverbindlich prüfen lassen, ob sie Anspruch auf eine Nutzungsentschädigung haben und (falls das Darlehen noch läuft) auf eine vorzeitige Umschuldung.

In vielen Fällen bietet die IG Widerruf ein anwaltliches Vorgehen für den Widerrufsjoker auf Basis eines reinen Erfolgshonorars an. Dabei vermeidet der Verbraucher ein Kostenrisiko – nur im Erfolgsfall (also beispielsweise der Zahlung einer Nutzungsentschädigung durch die Bank) wird ein prozentuales Honorar fällig.

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