Widerrufsjoker lebt: Für wen der Widerruf eines Darlehens noch in Frage kommt

Eigentlich haben die Banken gehofft, dass mit der Neuregelung des Gesetzes für Immobilienkredite am 21. Juni 2016 der Widerrufsjoker endgültig stirbt. Doch sie haben sich getäuscht. Denn die jüngsten Gerichtsurteile zeigen, dass der Widerruf von Baufinanzierungen noch lange nicht tot ist. Für drei Gruppen ist der Widerrufsjoker noch attraktiv. Hier erfahren Sie, welche Gruppen das sind.

 

Nie war der Widerrufsjoker so wertvoll wie heute. Wer aus einer laufenden Baufinanzierung per Widerruf aussteigen kann, spart in der Regel eine fünfstellige Summe. Durch die massiv gesunkenen Zinsen ist die vorzeitige Beendigung eines noch laufenden Darlehens Gold wert. Deswegen hatten die Banken auch so massiv darauf gedrängt, das Widerrufsrecht für Verbraucher auch bei falscher Widerrufsbelehrung zu beschneiden. Zum Teil ist ihnen das auch gelungen. Allerdings gibt es noch drei Gruppen, für die der Ausstieg aus einer Baufinanzierung mit Hilfe der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info) möglich ist.

 

1. Alle Darlehen nach dem 10. Juni 2010

Für Kredite, die nach dem 10. Juni 2010 abgeschlossen wurden, ist der Widerruf nach wie vor uneingeschränkt möglich. Sie sind von dem neuen Gesetz grundsätzlich nicht erfasst. Neueste Urteile des OLG Nürnberg und OLG Karlsruhe bestätigen, dass zahlreiche Kreditverträge aus diesem Zeitraum fehlerhafte Widerrufsbelehrungen haben und daher widerrufen werden können. Und das ist äußerst lukrativ: Denn die meisten Darlehen aus den Jahren 2010 bis 2012 haben Zinssätze um die vier Prozent – während heute eher eine Verzinsung von rund einem Prozent üblich ist. Ein Ausstieg kann also den Zinssatz vierteln. Lassen Sie Ihr Darlehen durch die IG Widerruf (www.widerruf.info) kostenlos und unverbindlich prüfen.

 

2. Darlehen vor Juni 2010, die bereits widerrufen wurden

Verbraucher, die ihre Baufinanzierung vor dem 10. Juni 2010 abgeschlossen haben und rechtzeitig vor dem 22. Juni 2016 den Widerruf ausgesprochen haben, erhalten in diesen Wochen Antwort von ihrer Bank. In den meisten Fällen ist die Antwort ablehnend. Der Tenor der Kreditinstitute lautet oft: „Wir haben alles richtig gemacht, der Widerruf ist nicht berechtigt.“

Doch das ist in den meisten Fällen nicht wahr. Viele Darlehen sind trotzdem angreifbar. Lassen Sie sich hier nicht einschüchtern! Die Interessengemeinschaft Widerruf sagt Ihnen unter www.widerruf.info welche nächsten Schritte nun am sinnvollsten sind. In der Regel ist das die Beauftragung eines Anwalts. Teilweise kommt die Rechtsschutzversicherung für die Kosten auf. In etlichen Fällen gibt es die Möglichkeit, eine Prozessfinanzierung in Anspruch zu nehmen. Auf jeden Fall sollten Verbraucher eine Absage der Bank nicht auf sich sitzen lassen, sondern weitere Schritte kostenlos bei der IG Widerruf prüfen lassen.

Das gilt auch, wenn Ihnen die Bank ein Vergleichsangebot macht. In den meisten Fällen bieten diese Angebote weit weiter, als Sie mit Hilfe eines Anwalts erreichen können. Für zahlreiche Widerrufsbelehrungen gibt es mittlerweile eindeutige Gerichtsurteile, die den Widerruf für rechtmäßig erklären. Lassen Sie sich daher auf keinen Fall von der Absage der Bank oder von einem mittelmäßigen Angebot überzeugen – fragen Sie eine unabhängige Stelle wie die IG Widerruf.

 

3. Darlehen vor Juni 2010 bei ING Diba und DSL Bank, die noch nicht widerrufen wurden

Nach unserer Überzeugung gibt es etliche Darlehen, die heute noch widerrufbar sind, obwohl sie vor dem 10. Juni 2010 abgeschlossen wurden. Es handelt sich dabei um bestimmte Darlehen, die im sogenannten Fernabsatz geschlossen wurden. Dabei schließt der Kunde den Kredit nicht in den Räumen der Bank ab, sondern über einen unabhängigen Vermittler. Die Neuregelung des Gesetzes sieht vor, dass der Kreditnehmer in solchen Fällen nach Unterschrift des Vertrags noch einmal einen vollständigen Kreditvertrag von der Bank zugeschickt bekommen hat. In etlichen Fällen ist das jedoch nicht passiert – beispielsweise bei den Darlehen von ING Diba und DSL. Hier wurde nach Unterschrift durch den Kunden kein gegengezeichnetes Vertragsdokumentverschickt.

Damit greift unseres Erachtens auch die Beschränkung des Widerrufsrechts durch das neue Gesetz nicht. Die Folge: Darlehen bei der ING Diba und der DSL Bank sind auch heute noch widerrufbar – auch wenn Sie vor Juni 2010 abgeschlossen wurden. Da es zu dieser Thematik noch keine gerichtlichen Urteile gibt, empfiehlt sich ein Vorgehen nur für Verbraucher, die auf eine Rechtsschutzversicherung zurückgreifen können.

 

Fazit: Unter dem Strich ist der Widerrufsjoker noch lange nicht tot. Zahlreiche Immobilienbesitzer können auch heute noch ihren Kreditvertrag widerrufen und dadurch viele Tausend Euro sparen. Mit Hilfe der Interessengemeinschaft Widerruf können Sie unter www.widerruf.info kostenlos und unverbindlich prüfen lassen, ob der Widerrufsjoker für Sie in Frage kommt. Dabei erfahren Sie auch, welche konkreten Schritte sich in ihrem individuellen Fall anbieten.

 

Dieser Beitrag hat 3 Kommentare

  1. Pauline

    Haben Sie vielen Dank für diese sehr interessanten Informationen. Unser Darlehensvertrag ist aus 03/2004 und wurde von der inthyp vermittelt. Alle Kommunikation erfolgte per Telefon, Telefax und Brief, also ein reines Fernabsatzgeschäft. Wir erhileten von der ING-DiBa (damals noch DiBa) ein Darlehens-Angebot, wo wir dann unterschrieben haben, dass wir damit einverstanden sind und zurückgesandt haben. Das war es, einen separaten Darlehensvertrag o. ä. haben wir nicht erhalten.

    Macht es Sinn, den Widerruf jetzt noch zu erklären? Ist unsere Widerrufsbelehrung auf fehlerhaft? Wenn ja, in welchen Punkten und hätte uns nicht auch eine Widerrufsbelehrung nach dem Fernabsatzgesetzes ausgehändigt werden müssen, oder gab es das damals noch nicht? Hier der genaue Wortlaut:

    WIDERRUFSBELEHRUNG

    WIDERRUFSRECHT

    ICH BIN DARÜBER BELEHRT WORDEN, DASS ICH AN DEN ANTRAG NICHT MEHR GEBUNDEN BIN, WENN ICH IHN INNERHALB EINER FRIST VON 2 WOCHEN WIDERRUFE.
    DER WIDERRUF MUSS KEINE BEGRÜNDUNG ENTHALTEN. ER KANN VON MIR IN TEXTFORM ERFOLGEN. TEXTFORM BEDEUTET, DASS ICH DIE WIDERRUFSBELEHRUNG DURCH URKUNDE PER POST ODER MIT HILFE EINES ANDEREN, EINE DAUERHAFTE WIEDERGABE DER ERKLÄRUNG IN SCHRIFTZEICHEN ERMÖGLICHENDEN KOMMUNIKATIONSMEDIUMS ABGEBEN KANN. DERARTIGE ANDERE KOMMUNIKATIONSMEDIEN SIND ETWA DAS TELEFAX UND DIE E-MAIL-NACHRICHT.

    FRISTLAUF

    DER LAUF DER FRIST BEGINNT MIT DEM ZEITPUNKT, IN DEM MIR DIESE WIDERRUFSBELEHRUNG IN TEXTFORM MITGETEILT UND MIR EINE VERTRAGSURKUNDE, MEIN SCHRIFTLICHER VERTRAGSANTRAG ODER EINE ABSCHRIFT DER VERTRAGSURKUNDE BZW. DES VERTRAGSANTRAGES AUSGEHÄNDIGT WURDEN. ZUR WAHRUNG DER FRIST IST ES AUSREICHEND, DASS ICH DEN WIDERRUF INNERHALB DER WIDERRUFSFRIST AN DIE UNTEN ANGEGEBENE ADRESSE ABSENDE.

    WIDERRUF BEI BEREITS AUSGEZAHLTEN DARLEHEN

    AUCH WENN ICH DAS DARLEHEN VOR ABLAUF DER WIDERRUFSFRIST BEREITS EMPFANGEN HABE, KANN ICH MEIN WIDERRUFSRECHT NOCH AUSÜBEN. WIDERRUFE ICH IN DIESEM FALLE MEINE AUF ABSCHLUSS DES DARLEHENSVERTRAGES GERICHTETE WILLENSERKLÄRUNG, SO MUSS ICH DEN IN EMPFANG GENOMMENEN DARLEHENSBETRAG INNERHALB VON ZWEI WOCHEN ZURÜCKZAHLEN. HABE ICH DAS DARLEHEN ZUERST EMPFANGEN UND DANACH WIDERRUFEN, BEGINNT DIE FRIST MIT DEM WIDERRUF DER ERKLÄRUNG. HABE ICH ZUERST DIE ERKLÄRUNG WIDERRUFEN UND DANN DAS DARLEHEN EMPFANGEN, BEGINNT DIE FRIST MIT DEM EMPFANG DES DARLEHENS. ZAHLE ICH DEN EMPFANGENEN BETRAG NICHT BINNEN ZWEI WOCHEN NACH ERKLÄRUNG DES WIDERRUFES ODER AUSZAHLUNG DES DARLEHENS ZURÜCK, SO GILT DER WIDERRUF ALS NICHT ERFOLGT.

    ADRESSAT DES WIDERRUFES

    DER WIDERRUF IST ZU SENDEN AN:
    ALLGEMEINE DEUTSCHE DIREKTBANK AG
    POSTFACH 110211
    60628 FRANKFURT
    FAX-NR.: 069 / 27 222 289
    E-MAIL: baufi-service@diba.de

    Unterschrift aller Darlehensnehmer

  2. Roland Klaus

    Wir vertreten in dem Artikel eine Rechtsmeinung, die aber noch nicht durch entsprechende Gerichtsurteile abgesichert ist. Die ING Diba sieht das natürlich anders und behauptet, dass ein Widerruf nicht mehr möglich ist. Stand heute wird der nachträgliche Widerruf daher von der ING Diba aller Wahrscheinlichkeit nach abgelehnt werden. Sie werden also auf jeden Fall anwaltliche Unterstützung benötigen und klagen müssen, um den Widerruf durchzusetzen. Deshalb empfehlen wir das Vorgehen (wie oben geschrieben) zunächst auch nur jenen, bei denen eine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt (kein Neubau, keine Vermietung). Falls Sie diese Voraussetzungen erfüllen, sind wir gerne behilflich.

  3. Pauline

    Haben Sie vielen Dank für die Info. Wie ich festgestellt habe, wurde der Widerruf doch schon von uns rechtzeitig erklärt und wir daher nicht diesen Umweg einschlagen müssen.

    Viele Grüße und ein schönes Wochenende

    Pauline

Schreibe einen Kommentar zu Pauline Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.