Widerrufsjoker: Warum auch der Widerruf neuer ING Diba Darlehen interessant ist

Von dem jüngst entdeckten massiven Fehler in Darlehensverträgen der ING Diba sind Kredite bis in das Jahr 2015 betroffen. Sie können also widerrufen werden. Doch macht es überhaupt Sinn, ein Darlehen anzugreifen, dessen Zinssatz bereits fast auf aktuellem Niveau liegt? Die Antwort lautet: Ja – wenn es darum geht, eine Vorfälligkeitsentschädigung zu sparen.

 

Auf den ersten Blick ist die Sache klar: Der Widerrufsjoker lohnt sich besonders für all jene, die eine Baufinanzierung zu hohen Zinsen abgeschlossen haben und durch die lange Zinsbindung noch etliche Jahre an den teuren Zinssatz gebunden sind. So lagen beispielsweise im Jahr 2012 die Bauzinsen noch bei rund vier Prozent. Wer damals eine zehnjährige Hypothek abgeschlossen hat, steckt noch mindestens fünf Jahre in dem Darlehen fest.

Noch schlimmer ist es, wenn eine längere Zinsbindung als zehn Jahre gewählt wurde oder wenn damals ein Forward-Darlehen abgeschlossen wurde. Dann ergeben sich von heute gerechnet noch Zinsbindungen von acht Jahren und mehr. Bis dahin kann die Niedrigzinsphase schon längst wieder vorbei sein, so dass eine Anschlussfinanzierung wieder teuer wird. In dieser Situation bietet der Widerrufsjoker natürlich eine enorme Chance.

Doch auch für ganz junge Darlehen kann der Widerruf einer Baufinanzierung sehr attraktiv sein – wenn auch erst auf den zweiten Blick. Die jüngsten Untersuchungen der Anwälte der IG Widerruf (www.widerruf.info) haben ja ergeben, dass Darlehensverträge der ING Diba bis in das Jahr 2015 von einem gravierenden Fehler betroffen sind und daher widerrufen werden können. Doch ist das auch sinnvoll?

Wer beispielsweise im Jahr 2015 eine Baufinanzierung bei der ING Diba abgeschlossen hat, zahlt in der Regel nicht viel mehr als den aktuellen Marktzins. Für eine zehnjährige Zinsbindung dürften das etwa 1,6 bis 2,0 Prozent sein und damit rund 0,4 Prozentpunkte mehr als der derzeit aktuelle Zinssatz. Bei einer Finanzierungssumme von 250.000 Euro ergibt sich durch den Widerruf somit vielleicht eine Ersparnis von 1.000 Euro pro Jahr. Das ist nicht gerade wenig, aber auch nicht berauschend viel. Ob dafür der Aufwand lohnt, den Widerrufsjoker zu ziehen, muss jeder selbst entscheiden.

Richtig spannend wird der Widerruf einer solchen „jungen“ Baufinanzierung jedoch dann, wenn die finanzierte Immobilie verkauft werden soll. Dann ruft die Bank nämlich trotz des niedrigen Vertragszinses eine Vorfälligkeitsentschädigung auf, die sich gewaschen hat. Ich habe es selbst mal durchprobiert. Für eine Baufinanzierung aus dem Jahr 2015, die einen Zinssatz von knapp zwei Prozent und eine Zinsbindung bis 2025 hat, verlangt die ING Diba derzeit eine satte Vorfälligkeitsentschädigung von etwa zehn Prozent der noch bestehenden Restschuld!

Bei einer Darlehenssumme von 200.000 Euro müssten Sie also eine Vorfälligkeitsentschädigung von 20.000 Euro bezahlen – obwohl der Zins der aufzulösenden Baufinanzierung nur unwesentlich über dem aktuellen Marktzins liegt!

Der Grund dafür ist folgender: Mit der Vorfälligkeitsentschädigung wird die Bank dafür entschädigt, dass ihr die Zinszahlungen des Kunden für den Rest der ursprünglich vereinbarten Zinszahlungen entgehen. Dabei wird jedoch nicht unterstellt, dass die Bank das vorzeitig zurückgezahlte Geld sofort wieder an einen anderen Kunden verleihen kann. Stattdessen wird angenommen, dass die Bank ihre eigene Geldbeschaffung (in der Regel über Pfandbriefe) um diesen Betrag reduziert. Der Zinssatz für diese Pfandbriefe ist aber deutlich niedriger als der Hypothekenzins für private Verbraucher. In kürzeren Laufzeiten sind diese Zinsen derzeit sogar negativ, die Bank kann sich also effektiv kostenlos refinanzieren.

Das kann in Einzelfällen zu einem kuriosen Ergebnis führen: Die Vorfälligkeitsentschädigung ist höher als die Summe der Zinsen, die der Kreditnehmer zahlen müsste, wenn er das Darlehen planmäßig zu Ende führt! Und hier kommt der Widerrufsjoker wieder ins Spiel. Denn bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung führt der Widerrufsjoker dazu, dass die Baufinanzierung ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung beendet werden kann. Sie sparen also auch bei jüngeren Darlehen eine ganze Stange Geld!

Der gleiche Mechanismus greift übrigens auch bei einem Forward-Darlehen, das noch vor Auszahlung gekündigt wird, weil es nicht benötigt wird. Hier berechnet die Bank eine sogenannte Nichtabnahmeentschädigung. Auch diese würde durch einen erfolgreichen Widerruf des Darlehens wegfallen.

Voraussetzung ist wie gesagt eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung, wie sie die Darlehen der ING Diba um Zeitraum zwischen Juni 2010 und 2015 nahezu vollständig aufweisen. Doch glauben Sie nicht, dass es mit einem Anruf bei der Bank getan ist, wenn Sie den Widerrufsjoker ziehen wollen. Hier ist unbedingt anwaltliche Unterstützung nötig – beispielsweise mit Hilfe der Interessengemeinschaft Widerruf.

So gehen Sie also vor, wenn Sie erfahren wollen, ob der Widerrufsjoker für Sie in Frage kommt:

Zunächst lassen Sie Ihren Darlehensvertrag unter www.widerruf.info kostenlos und unverbindlich von einem erfahrenen Anwalt prüfen.

 

Ist der Darlehensvertrag fehlerhaft, dann machen wir Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot für die Umsetzung des Widerrufs. Dabei wird geprüft, ob eine Rechtsschutzversicherung greift. Ist das nicht der Fall, gibt es unter Umständen die Möglichkeit, den Widerruf auf Basis eines Erfolgshonorars umzusetzen. Damit haben Sie kein Kostenrisiko, sondern zahlen nur dann, wenn der Widerruf erfolgreich umgesetzt wurde und Sie entweder die Vorfälligkeitsentschädigung gespart haben oder niedrigere Zinsen für Ihr laufendes Darlehen bezahlen.

 

Fazit: Neben den großen Vorteilen, die der Widerrufsjoker für ältere, noch laufende Darlehen bietet, kann er auch bei einem jüngeren, vergleichsweise niedrig verzinsten Kredit interessant sein. Das gilt insbesondere dann, wenn das Darlehen aufgrund des Verkaufs einer Immobilie vorzeitig aufgelöst werden soll. Denn auch die dann entstehende Vorfälligkeitsentschädigung kann durch den Widerruf des Darlehens eingespart werden.

Dieser Beitrag hat 4 Kommentare

  1. Patrick Paul

    Hallo,

    da wir mit einer Finanzierung von 02/2011 bei der ING Diba ebenfalls betroffen sind, würde mich dazu interessieren ob
    der jetzige Abschluß einer Rechtsschutzverischerung bei der HUK24 besondere merkemale wie bspw. “Rechtsschutz Plus” oder “Rechtsschutz für selbstgenutzes Wohneigentum” haben muss.
    Vielen Dank!

    Mit freundlichen Grüßen,

    Patrick Paul

    1. Roland Klaus

      Hallo Patrick,

      Sie benötigen lediglich eine normale Privat-Rechtsschutz. Zusatzbausteine wie die beiden genannten sind nicht nötig. Beachten Sie jedoch auf jeden Fall die Ausschlusskriterien für den Widerruf einer Baufinanzierung: Neubauten und vermietete Immobilien sind ausgeschlossen, siehe http://www.widerruf.info/rechtsschutzversicherung.
      Der nachträgliche Abschluss einer RSV ist also nur dann sinnvoll, wenn es sich um eine selbstgenutzte Bestandsimmobilie handelt.

  2. Michael

    Hallo zusammen,

    Sparkassen haben klamm heimlich die Aufsichtsbehörde in den Jahreskontoauszug für das Jahr 2016 veröffentlicht, ohne Hinweis auf die Widerrufsklausel oder gar die laufende Frist. Jetzt argumentiert sie, die Frist sein inzwischen verstrichen. Das ist doch auch nicht ausreichend, oder?

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