Widerrufsjoker: Altfällen droht Verjährung!
Normalerweise gibt es beim Widerruf einer Baufinanzierung, dem sogenannten Widerrufsjoker, keine Verjährung. Denn wenn der Verbraucher falsch über sein Widerrufsrecht belehrt wurde, hat er ein sogenanntes „ewiges Widerrufsrecht“. Doch es gibt eine Ausnahme - und die greift nun zum Jahresende…
