Widerrufsjoker: Berliner Bank, Sparda, Axa, Ergo und Co – diese Kreditinstitute sind kompromissbereit

Mit dem Widerruf eines Kredits können Immobilienbesitzer etliche Tausend Euro sparen, wenn sie aus ihren Altdarlehen aussteigen und die (immer noch) günstigen Zinsen für eine Umschuldung nutzen. Rund 70 Prozent alle Verträge, die zwischen 2002 und 2011 abgeschlossen wurden, sind aufgrund von fehlerhaften Widerrufsklauseln angreifbar. Doch nicht alle Banken reagieren konstruktiv auf einen Widerruf. Manche Institute blocken und lassen es auf eine Klage ankommen. Andere Häuser zeigen sich dagegen auch außergerichtlich kompromissbereit, sobald der Kunde durch einen kompetenten Anwalt begleitet wird, der die Fehlerhaftigkeit darlegt. Bereits vor einigen Monaten hatte ich an dieser Stelle geschrieben, welche Kreditinstitute wir bei der IG Widerruf (www.widerruf.info) als vergleichsbereit kennengelernt haben. Dieser Beitrag ist bis heute der am meisten gelesene auf unserer Website. Inzwischen ist es Zeit für ein Update.

Bei den großen Banken hat sich wenig geändert. Die ING Diba bleibt weiterhin kompromissbereit und macht bei falschen Widerrufsbelehrungen ordentliche Vergleichsangebote. In der Regel handelt es sich dabei um eine Absenkung des Zinssatzes auf rund zwei Prozent bei Fortführung des Vertrags. Allerdings gibt es hier keinen Automatismus: Die Diba differenziert nach Art der Widerrufsbelehrung. Bei kleineren Abweichungen zeigt man sich kompromisslos. Ein erfahrener Anwalt sollte daher vorher die Chancen auf einen Kompromiss einschätzen helfen. Gute Chancen!

Deutsche Bank, Commerzbank und DKB bleiben weiterhin harte Knochen. Hier ist außergerichtlich wenig bis gar nichts zu holen. Daran ändert auch nichts, gerade die DKB vor den Berliner Gerichten derzeit einen Fall nach dem anderen verliert. Bei diesen Kunden wird dann klein beigegeben – aber nur dort. Wer hier keine Rechtsschutzversicherung hat, muss sich gut überlegen, ob er die Kosten für einen Prozess auf sich nimmt. Nur für Hartgesottene.

Interessant sind Institute aus der zweiten Reihe, bei denen die Kooperationsanwälte der IG Widerruf zuletzt schöne Erfolge erzielen konnten: So hat die Berliner Bank nicht nur der Auflösung eines Kreditvertrags zugestimmt, sondern zusätzlich noch einer Rückabwicklung des Darlehens! Das bedeutet, dass der Kunde nicht nur die Vorfälligkeitsentschädigung für den Ausstieg aus dem Darlehen gespart hat, sondern auch einen Ersatz für in der Vergangenheit zu viel gezahlte Zinsen bekommen hat. Das ist eine große Gelegenheit für alle Kunden der Berliner Bank.

Auch bei der Sparda gibt es Chancen. Allerdings ist die Bank dezentral aufgestellt, es gibt insgesamt zwölf unterschiedliche Regionalbanken, die in ihrer Geschäftspolitik teilweise voneinander abweichen. Konkrete Erfolge haben unsere Anwälte bei der Sparda Hannover, Südwest, Hamburg und Baden-Württemberg erzielt. Das heißt aber nicht, dass bei den anderen nichts zu holen ist. Auf jeden Fall einen Versuch wert.

Dezentral ist auch die PSD Bank organisiert. Von daher kann es auch hier zu regionalen Abweichungen kommen. Aber auch bei der PSD haben wir Kompromissbereitschaft festgestellt, z.B. bei der Rückzahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung. Hier wurde zwar keine volle Rückzahlung erreicht, aber doch eine attraktive Quote – und das ohne Klage. Aussichtsreich!

Auch die BB Bank aus dem genossenschaftlichen Sektor gehört zu den Banken, mit denen man vernünftig sprechen kann. Hier sollten Sie keine Maximalerwartungen (z.B. vollständige Rückabwicklung des Darlehens) haben. Aber eine ordentliche Ersparnis ist drin.

Zum Schluss noch drei Versicherungen, die auch Immobilienkredite vergeben haben. Sowohl die französische Axa als auch Debeka und Ergo zeigen sich vergleichsbereit. Bei der Ergo sind mit etwas Glück sogar Elemente einer Rückabwicklung zu erzielen, auch wenn die Versicherung offiziell sagt, dass es sich dabei nur um Einzelfälle handelt. Gute Chancen!

Nach wie vor sehr unterschiedlich bleibt das Bild bei Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken. Da jede von ihnen eine eigenständige Bank ist (es gibt in Deutschland allein 400 Sparkassen) können wir hier keine allgemein gültigen Aussagen treffen. Gerade bei kleinen Banken spielen häufig auch lokale Faktoren eine Rolle. Man kennt sich aus dem Tennisverein oder dem Stadtrat – das kann die Entscheidungen schon mal beeinflussen.

Fazit: Einige Banken blocken zwar, aber bei etlichen Kreditinstituten gibt es gute Chancen auf einen attraktiven Vergleich im außergerichtlichen Bereich. Das geht deutlich schneller und erspart dem Verbraucher das hohe Kostenrisiko, das mit einer Klage verbunden ist. In der Regel reagieren die genannten Banken allerdings nur dann, wenn Sie einen erfahrenen Anwalt an Ihrer Seite haben, der weiß, wie der Hase läuft. Mit Hilfe der IG Widerruf finden Sie einen solchen Spezialisten. Die kostenlose Prüfung des Kreditvertrags unter www.widerruf.info ist der erste Schritt dazu.

Dieser Beitrag hat 25 Kommentare

    1. Roland Klaus

      Zum BHW habe ich hier etwas geschrieben:

      https://www.widerruf.info/widerrufsjoker/widerrufsjoker-welche-banken-kompromissbereit-sind-und-welche-nicht/

      Grundsätzlich hat man beim BHW also die Chance auf ein Kompromissangebot. Allerdings kommt es immer auf die konkrete Widerrufsbelehrung an. Bei manchen stellt man sich auch stur. Die Postbank ist ebenso wie die Konzernmutter Deutsche Bank leider so gut wie nicht zu Vergleichen bereit.

  1. Rainer H.

    Hallo und guten Tag,

    eine Frage habe ich zu diesem Thema: Wie sieht es aus mit Darlehen, die 2004 mit der SPK geschlossen wurden und inzwischen – 2014 – in eine Anschlussfinanzierung bei der IngDiba gegangen sind? Müsste man nun die Widerrufsbelehrung der SPK prüfen oder/und die der IngDiba? Und wo würde man Ansprüche anmelden – SPK oder IngDiba?
    Danke für ein kurzes Statement, Rainer H.

    1. Roland Klaus

      Hallo,

      beim Wechsel der Bank gilt jedes Darlehen als eigenständiger Kredit und kann daher auf einen Widerruf geprüft werden. Sie können also in ihrem Fall beide Darlehen prüfen, wobei Sie bei der SPK auf eine Rückabwicklung klagen müssten. Der Diba-Vertrag aus 2014 wird vermutlich keine Fehler mehr aufweisen, weil die Banken zu diesem Zeitpunkt kaum noch Fehler in den Verträgen hatten.

      Lediglich wenn die Prolongation eines Darlehens beim gleichen Kreditinstitut vorgenommen wurde, muss geprüft werden, welcher Kredit für den Widerruf relevant ist. Dann gilt das, was ich hier geschrieben habe:

      https://www.widerruf.info/widerrufsjoker/widerrufsjoker-wann-kann-ein-kreditvertrag-nach-einer-prolongation-noch-widerrufen-werden/

      1. Rainer H.

        Hallo Herr Klaus,

        vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Ich werde dann mal mit der Prüfung des SPK-Vertrages beginnen. Wie würde denn dann so eine Rückabwicklung praktisch aussehen? Finde ich gerade etwas undurchsichtig….

        Grüße aus Meerbusch,
        Rainer H.

  2. Alexander T.

    Leider hat sich die Debeka Bausparkasse AG in keiner Weise vergleichsbereit gezeigt, trotz Einschaltung eines erfahrenen Anwaltes…. Mit welchen Kosten und vor allem welcher Dauer der Klage ist zu rechnen, wenn ich nun gerichtlich vorgehen möchte…

    1. Roland Klaus

      Die genannten Kreditinstitute sind leider nicht in allen Fällen kompromissbereit. Häufig wird zwischen den einzelnen Widerrufsbelehrungen unterschieden. In einigen Fällen zeigt man sich dann kompromissbereit – in anderen leider nicht. Es gibt hier keinen Automatismus!
      Zu ihrer Fragen: Die Höhe der Prozesskosten hängen stark von ihrem jeweiligen Fall ab. Googeln Sie mal nach Prozesskostenrechner, dort können Sie grob die Kosten berechnen, wenn Sie den Streitwert kennen. Der Streitwert wird vom Gericht festgesetzt – leider ist die Vorgehensweise hier uneinheitlich. Manche Gerichte nehmen die Restschuld des Vertrags als Basis, andere ein Vielfaches der Zinszahlungen. Fragen Sie am besten ihren Anwalt, welche Kosten er konkret in ihrem Fall erwarten würde. Auch die Dauer der Verfahren ist sehr unterschiedlich. Sie müssen mit ca. 6-12 Monaten pro Instanz rechnen.
      Falls keine Rechtsschutzversicherung vorliegt, bietet sich für eine Klage die Prüfung durch unseren Prozessfinanzierer an. Näheres unter http://www.widerruf.info/prozessfinanzierung.

      1. Alexander T.

        Danke für die rasche Antwort – es besteht zwar eine Rechtsschutzversicherung und es liegt ja nun durch die Ablehnung einer außergerichtlichen Einigung ein Schadensfall vor ….. übernimmt die Rechtsschutzversicheurng trotz Neubau und Eigennutzung die Prozeßkosten?

          1. Alexander T.

            Sind die Prozeßkosten auch im Falle einer postiven Entscheidung des Gerichtes zu meinen Gunsten von mir zu tragen? Oder muss in diesem Fall die Debeka die Kosten des Prozeß übernehmen?

  3. Roland Klaus

    Wenn der Prozess mit einem klaren Urteil endet, dann zahlt der Verlierer sämtliche Kosten. Häufig drängen die Richter aber auch auf Vergleiche, bei denen die Kosten geteilt werden. Es kann auch Urteile geben, bei denen Kosten geteilt werden. Von daher sollte niemand glauben, dass ein Gerichtsverfahren ein Selbstläufer ist, selbst wenn die Ausgangsbasis gut ist.

  4. Fingerhut Enno

    Guten Tag zusammen,

    wurden schon Erfahrungen mit der Wüstenrot gemacht? Hat jemand Erfahrungen wie Kompromissbereit die sind?

    Nach welcher besonderen Formulierung muss ich im Vertrag suchen?

    Vielen Dank im voraus

    Gruss

    E. Fingerhut

    1. Roland Klaus

      Hallo Herr Fingerhut,
      wir hatten einige Fälle der Wüstenrot, ich kann mich aber nicht daran erinnern, dass es dort außergerichtliche Vergleiche gab.
      Zu den Formulierungen: Wir raten nicht zur Selbstprüfung der Widerrufsbelehrung, weil die Fehler vielschichtig sind und sich auch auf die optische Gestaltung der Widerrufsbelehrung bezieht. Da ist ihnen mit den Formulierung alleine nicht geholfen. Aus diesem Grund bieten wir ja die anwaltliche Prüfung kostenlos an.

  5. Adriana Anghel

    Hallo, ende 2015 haben wir ein neuvertrag gemacht obwohl wir nix gewusst haben das die alten mit fehlerhafte wiederufsbelerung waren. Unsere alten verträge waren 2005-2006 abgeschlossen und liefen bis ende 2015 . Da wurde neu gemacht aber nicht nach unsere wünsche . Kann mann da noch was machen. klar die alte verträge wurden schon überprüft und haben diese fehlerhalte wiederufsbelehrung .

  6. Nikolas Beyer

    Guten Tag,
    gibt es Ihrerseits Erfahrungen mit der Kompromissbereitschaft der Hamburger Sparkasse?

    Wir haben unseren Darlehensvertrag von der VZHH prüfen lassen, was einige Unplausibilitäten in der Formulierung des Widerrufs zum Ergebnis hatte.

    Wir planen, den Vertrag bei der Haspa weiterlaufen zu lassen, allerdings zu günstigeren Zinsen, quasi eine Umschuldung.

    Vielen Dank.

    Mit besten Grüßen,
    Nikolas Beyer

  7. Timo Müller

    Sehr geehrter Herr Klaus ,
    Wir machen gerade die Erfahrung , die sie geschildert haben. Die dB zeigt dich weng bis gar nicht kompromiss bereit. Sie möchte höchstens 1/3 der Vorfälligkeitszinsen erlassen. Auf meinen Versuch hin, zu prüfen , ob eine Umschuldung sich dennoch lohnt, wurde ich von der ingadiba abgeöehnt. Sie würden nur regulär auslaufende Kredite übernehmen! ? Wird das für mich ein generelles Problem werden , weil sich die Banken gegen die Kläger angesprochen haben?
    Vielen Dank für Ihre Mühe und mit freundlichen Grüßen Timo Müller

  8. Matthias

    Guten Tag,
    mich würde mal interessieren, ob ein Kreditgeber sobald man ihn auf das fehlerhafte Widerrufsrecht aufmerksam macht, nicht einfach schnell dem Kunden eine Änderung der AGBs bzw Bedingungen senden kann, wodurch man dann nicht mehr widerrufen könnte? So das man eigentlich Nicht groß erstmal drohen und verhandeln kann, sondern immer gleich mit Widerruf kommen muss, damit die nicht reagieren können? Zudem könnte doch eine Bank auch von sich aus dann vor Gericht ziehen sobald ein Widerrufswunsch rein kommt und ohne zahlende Rechtsschutz sieht man dann als Kunde überrascht und alt aus….oder? hat schon jemand Erfahrungen mit der Hannoverschen als Baufinanzierer in Bezug auf Widerruf gemacht?

    1. Roland Klaus

      Das sind jetzt mehrere Antworten auf einmal:
      1. Der Fall, dass eine Bank eine korrigierte Widerrufsbelehrung verschickt, ist theoretisch denkbar. Das nennt sich dann “Nachbelehrung”. Allerdings würde eine solche Nachbelehrung eine erneute Widerrufsfrist auslösen, weshalb wir so etwas nur in extremen Ausnahmefällen erlebt haben. Wir rechnen aktuell nicht mit solchen Nachbelehrungen.
      2. Dennoch raten wir davon ab, mit der Bank “freundlich” über niedrigere Zinsen zu verhandeln. Das kann bei einem späteren Widerruf dann als Rechtsmißbrauch ausgelegt werden und die Chance auf die Rückabwicklung schmälern. Denn das Widerrufsrecht ist nicht dazu da, damit Kunden ihre Zinsen senken. Deshalb: Richtig widerrufen oder gar nicht.
      3. Ja, es ist möglich, dass Banken ihre Kunden nach einem Widerruf verklagen. Sie fordern dann eine Rücknahme des Widerrufs. Entsprechende Fälle hatten wir schon in der Vergangenheit. Allerdings kommt so etwas nicht aus heiterem Himmel, sondern wird in der Regel vorher angekündigt bzw. angedroht. Das bedeutet, dass der Kunde seinen Widerruf immer noch zurückziehen kann. Zudem besteht die Gefahr realistischerweise dann, wenn die Widerrufsbelehrung wenig Angriffspunkte aufweist. Daher sollte umso sorgfältiger geprüft werden, wie fehlerhaft der jeweilige Vertrag ist. Eine Klage ins Blaue sollte auf jeden Fall vermieden werden.

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