Spektakuläres EuGH Urteil: Kaskadenverweis belebt Widerrufsjoker neu

Das ist die Chance auf eine Mega-Ersparnis für Immobilienbesitzer und viele, die ein Auto auf Kredit oder Leasing gekauft haben: Der Widerrufsjoker steht vor einem großen Comeback! Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Millionen Kredite für widerrufbar erklärt. Insbesondere bei Baufinanzierung und Kfz-Krediten sollten Sie jetzt aktiv werden!

 

Grund für das Urteil ist der sogenannte Kaskadenverweis. Dieser findet sich als Teil der Widerrufsbelehrung in den meisten Baufinanzierungen und Kfz-Krediten, die ab Juni 2010 abgeschlossen worden sind. Er lautet: „Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Absatz 2 BGB (z.B. Angabe zur Art des Darlehens, Angabe zum Nettodarlehensbetrag, Angabe zur Vertragslaufzeit) erhalten hat.“

Hierbei werden nur beispielhaft einige der zahlreichen Pflichtangaben genannt, die eine Bank dem Kunden mitteilen muss, damit die Widerrufsfrist in Gang gesetzt wird. Will der Kreditnehmer sämtliche Pflichtangaben erfahren, so muss er sehr mühsam und mit Hilfe mehrerer Gesetzbücher die nötigen Informationen recherchieren.

Das sei unzumutbar und nicht mit europäischem Recht vereinbar, meint nun der EuGH in seinem Urteil. Der Verbraucher müsse in klarer und prägnanter Form in die Lage versetzt werden, den Beginn der Widerrufsfrist selbst zu berechnen. Wenn das wie hier nicht der Fall ist, dann greift das sogenannte „ewige“ Widerrufsrecht. Die 14tägige Widerrufsfrist beginnt nicht zu laufen. Der Kunde kann sein Darlehen auch Jahre nach Abschluss noch widerrufen. Besonders zwei Gruppen von Krediten sind betroffen und können massiv profitieren.

Baufinanzierungen

Erstens: Baufinanzierungen, die zwischen Juni 2010 und März 2016 abgeschlossen wurden. Hier findet sich der Kaskadenverweis in den Verträgen der meisten Banken. Konsequenz des Widerrufs: Das Darlehen kann vorzeitig beendet werden – ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung. Aufgrund der stark gesunkenen Zinsen lohnt sich das für fast alle Kredite aus der Zeit von 2010 bis 2016. Teilweise können durch eine sofortige Umschuldung die Zinsen von vier auf weniger als ein Prozent gedrückt werden. Ersparnis: im Schnitt 10.000 Euro. Auch beim Verkauf einer Immobilie kann durch den Widerruf die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung verhindert werden.

Hier können Sie kostenlos prüfen lassen, ob Ihre Baufinanzierung für den Widerrufsjoker in Frage kommt – wir sagen Ihnen, wie Sie vorgehen müssen.

Kfz-Finanzierungen: Kredit und Leasing

Die zweite Gruppe, für die das Urteil hochinteressant ist, sind alle, die mit einem privaten Kredit- oder Leasing-Vertrag ein Auto gekauft haben. In Frage kommen hier alle Verträge, die ab Juni 2010 bis zum heutigen Tag abgeschlossen worden sind. Folge eines Widerrufs: Das Auto wird zurückgegeben, die Bank zahlt sämtliche Raten sowie die Anzahlung zurück. Der Kunde hat das Auto kostenlos genutzt!

Ein Segen ist das vor allem für alle Diesel-Besitzer, die unter den massiven Wertverlusten ihrer Fahrzeuge ächzen. Sie werden nun auf elegantem Wege ihre Fahrzeuge los, ohne irgendwelche Abgas-Manipulationen nachweisen zu müssen. Doch beim Widerruf eines Kfz-Kredits oder Auto-Leasing kommt es nicht darauf an, ob es sich bei dem Fahrzeug um einen Diesel oder einen Benziner handelt. Entscheidend ist nur der Fehler im Vertrag – und der findet sich bei der Mehrzahl der Finanzierungen.

Hier lassen Sie kostenlos ihre Kfz-Finanzierung prüfen und erfahren, ob Sie den Widerruf erklären können.

Was können betroffene Verbraucher jetzt tun? Im ersten Schritt sollten Sie prüfen lassen, ob ihre Verträge tatsächlich vom EuGH-Urteil betroffen sind und welche Möglichkeiten konkret bestehen. Eine solche Prüfung bietet die Interessengemeinschaft Widerruf. Dort ist sowohl eine Prüfung von Baufinanzierungen kostenlos und unverbindlich möglich, als auch eine Analyse von Kfz-Krediten und Leasingverträgen.

Es ist davon auszugehen, dass die Banken sich gegen den Widerruf sträuben werden, solange er nur vom Kunden ausgesprochen wird. Denn es geht auch für die Kreditinstitute um viel Geld! In der Regel wird deshalb zur Durchsetzung der Ansprüche anwaltliche Unterstützung nötig sein. Doch das EuGH-Urteil sorgt dafür, dass die Chancen von Verbrauchern so gut wie nie zuvor sind, vom Widerrufsjoker zu profitieren. Deshalb sollten Sie sich auch nicht von ihrer Bank abwimmeln lassen.

Dieser Beitrag hat 28 Kommentare

    1. Roland Klaus

      Eher nein. Zum einen weisen Kredite aus 2017 eine andere Widerrufsbelehrung auf – damit tritt dort der Kaskadenverweis nicht mehr auf. Zudem hat der Gesetzgeber in 2016 beschlossen, dass selbst bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung Darlehen ab diesem Zeitpunkt nur noch 12 Monate lang widerrufen werden können. Diese Regelung ist zwar umstritten, aber aktuell orientieren sich die Gerichte daran. Insofern ist derzeit nur ein Widerruf für Darlehen bis März 2016 sinnvoll sowie für Kredite, die in den zurückliegenden 12 Monaten abgeschlossen worden sind.

  1. Christoph Müller

    Hallo zusammen,

    ich habe im Jahr 2015 einen Kredit für ein Auto bei der ING DiBa abgeschlossen.
    Den PKW habe ich bereits verkauft, der Kredit hierfür läuft allerdings noch. Macht ein Widerruf eines KFZ Kredits nur Sinn, wenn man den PKW noch besitzt, oder hat man auch andere Möglichkeiten?

    Beste Grüße und vielen Dank für Ihre Unterstützung.

    1. Roland Klaus

      Sie können auch ein Darlehen widerrufen, das nicht mehr läuft. Das gilt auch dann, wenn Sie das Fahrzeug nicht mehr haben. In diesem Fall sind zwar die Chancen etwas geringer, weil einige Gerichte dann mit Verwirkung argumentieren. Aber grundsätzlich ist das Vorgehen möglich und auch aussichtsreich. Wir hatten erst neulich einen Fall, bei dem der Widerruf 2,5 Jahre nach Ende des Kredits ausgesprochen wurde. Siehe:
      https://www.wallstreet-online.de/nachricht/12252642-olg-urteil-widerruf-beendeten-kfz-kredits-erfolgreich

  2. Florian

    Guten Tag,

    das klingt sehr interessant, da mein Vertrag wohl darunter fällt und die Klausel im gleichen Wortlaut enthält wie im Urteil.
    Allerdings steht bei mir im Darlehensvertrag unter dem Punkt “Widerrufsfolgen”, dass für den Zeitraum zwischen Auszahlung und Rückzahlung bei vollständiger Inanspruchnahme des Darlehens pro Tag ein Zinsbetrag in Höhe von XX,XX Euro zu zahlen ist.

    Wäre der Vertrag dann insgesamt ungültig und könnte komplett widerrufen werden oder würden in jedem Fall der tägliche “Strafzins” fällig werden bei Vertragswiderruf.

    Danke für ihre Antwort im Voraus!

    1. Roland Klaus

      Diesen “Strafzins” haben Sie schon längst bezahlt. Er entspricht ihrem Vertragszins, den Sie mit den normalen Monatsraten beglichen haben. In der Widerrufsbelehrung ist er lediglich tageweise dargestellt, für den Fall, dass Sie das Darlehen widerrufen, bevor die erste Rate gezahlt ist.
      Also: Nein, es wird beim Widerruf kein zusätzlicher Strafzins fällig. Statt dessen schuldet Ihnen die Bank bei einer Rückabwicklung eine Nutzungsentschädigung für die von Ihnen gezahlten Raten. Sie bekommen also sogar noch Geld von der Bank zurück.

  3. Oliver Keller

    Hallo,
    vielen Dank für den auaführluchen Blog.
    Was ist mit Krediten für die Finanzierung von Fondsanteilen für Immobiienfonds, die vor 2010 abgeschlossen wurden?
    Kann man diese bei entsprechend fehlerhafter Widerrufsbelehrung ebenfalls widerrufen?

    Dank und beste Grüße

    Oliver Keller

  4. Matthias

    Hey
    Mein Rechtsschutzversicherer Advocard behauptet, dass der Schadenzeitpunkt der Abschluss des Kreditvertrags damals ist und nicht die Ablehnung des Widerrufs jetzt.. Was wäre das beste Argument oder gibt es ein Urteil dazu, damit ich die Advocard davon überzeugen kann, dass wie Sie sagen der Zeitpunkt des Schadens für die Rechtsschutz erst jetzt ist?

    1. Roland Klaus

      Ja, diese Diskussionen kennen wir gut. Ich habe darüber schon vor einigen Jahren geschrieben:

      https://www.widerruf.info/widerrufsjoker/widerrufsjoker-nicht-von-der-rechtsschutzversicherung-abwimmeln-lassen/

      Grundsätzlich sollten Sie die Diskussion mit der Rechtsschutzversicherung immer dem Anwalt überlassen. Zumindest bei uns ist die Einholung der Deckungszusage nicht kostenpflichtig. Das bedeutet: Sollte keine Deckungszusage erfolgen, so sind Ihnen bis zu diesem Zeitpunkt auch keine Kosten entstanden.

      1. Matthias

        In meiner Versicherung sind Widerrufe gegen Darlehensverträge zunächst in den Bedingungen explizit ausgeschlossen. Allerdings sind Rechtsvorgänge, welche sonst nicht versichert sind, bis 1000€ Kosten inkl… das müsste doch dann auch für einen Vorgang mit einem ihrer Anwälte nutzbar sein oder? Dafür muss der Versicherer aber bestimmt erst mal anerkennen dass der Schaden erst jetzt bei Widerruf eingetreten ist…

  5. Matze

    Hallo,
    kurze Frage, welche Rechtsschutzversicherung soll ich abschließen, um den Widerrufsjoker ziehen zu können?
    DEVK oder Auxillia? Es soll ein Autokredit widerrufen werden.

    Danke im voraus

    1. Roland Klaus

      Bitte immer erst den Kreditvertrag prüfen lassen. Im Zuge der Prüfung sagen wir Ihnen dann auch, bei welcher Versicherung noch ein Rechtsschutz abgeschlossen werden kann. Es kommen nur noch wenige Versicherungen in Frage, daher bitte auf keinen Fall vorschnell eine Police abschließen, sondern immer mit uns abklären.

  6. Michael

    Hallo,
    ich habe 2016 ein KFZ bei einem Händler bar gekauft. Hierfür habe ich einen Autokredit bei meiner Hausbank abgeschlossen ( dort ist auch der KFZ Brief hinterlegt ). Wäre es hier auch möglich das Darlehen rückabzuwickeln, wenn nicht über den Händler finanziert wurde? Wer würde das Auto erhalten etc. ?

    Danke im Voraus

    1. Roland Klaus

      Das müssten wir prüfen. Vermutlich handelt es sich in diesem Fall dann nicht um ein verbundenes Geschäft. Das würde bedeuten, dass von einem Widerruf nur das Darlehen betroffen wäre – aber nicht der Kauf des Autos. Sie hätten also die Möglichkeit, das Darlehen vorzeitig zu tilgen, könnten aber nicht das Fahrzeug zurückgeben. Aber wie gesagt, das ist nur eine vorläufige Einschätzung. Wenn Sie eine genaue Prüfung durch die Anwälte möchten, dann schicken Sie uns bitte den Fall:
      https://www.widerruf.info/kostenlose-pruefung-kfz-kredit/

  7. Manuel A.

    Guten Tag,

    ich habe eine RS-Versicherung für das Privatleben ohne Wohnungs- und Grundstücks-RS. Verstehe ich Ihren Beitrag zum Thema RS-Versicherungen richtig, dass ein eventueller Widerruf abgedeckt wäre, auch dennoch die oben genannte Option erst jetzt kurzfristig ergänze?

    1. Roland Klaus

      Der BGH hat mit diesem Beschluss entschieden, dass das EuGH-Urteil nicht für Immobiliendarlehen angewendet werden kann. Damit wird hier ganz eindeutig eine Front gegen den EuGH aufgemacht. Denn dieser hatte klargemacht, dass er eine einheitliche Regelung in der EU wünscht und das Urteil auch auf Baukredite bezogen sei.
      Aus unserer Sicht ist hier das letzte Wort noch nicht gesprochen. Wir prüfen derzeit eine Verfassungsbeschwerde. Dennoch muss man nach dieser BGH-Entscheidung klar sagen, dass der Widerrufsjoker derzeit bei Immobilienkrediten mit dem Argument des Kaskadenverweises keine Chancen hat, durchgesetzt zu werden.
      Aber: Es gibt etliche andere Mängel in Baufinanzierungen, die den Widerruf ermöglichen. Insofern ist der Widerrufsjoker nicht tot!
      Zudem hat die jüngste Aussage des BGH keinerlei Auswirkungen auf andere Finanzierungen als Immobilienkredite. Besonders bei privaten Kfz-Krediten und Leasing-Verträgen bleibt der Kaskadenverweis weiterhin ein ganz starkes Argument.

  8. Andreas

    Hallo,
    ich habe 2014 im Rahmen einer Immobilienfinanzierung (seit 2007) ein Forward-Darlehen abgeschlossen, um mir einen vermeintlich günstigen Zinssatz zu zahlen. Das Darlehen läuft seit Herbst 2017.
    Natürlich habe ich hierzu eine neue Widerrufsbelehrung erhalten. Unabhängig vom aktuellen BGH-Urteil: Ist der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses (2014) oder der Zeitpunkt des Beginns der Laufzeit (2017) relevant für den Widerrufsjoker?

  9. Andrea

    Hallo,
    wir haben im Jahr 2010 ein Forward Darlehen abgeschlossen, das im Mai 2013 anfing zu laufen. Die Sparkasse hat unseren Widerruf abgelehnt, mit der Begründung, das die Widerrufsinformationen den vom Gesetzgeber vorgegebenen Musterwiderrufsinformation und damit den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Zum anderen verweisen sie auf verschiedene BGH Beschlüsse , XI ZR 44/18, XI ZR 581/18 und XI ZR 488/17 und vom OLG I-6U160/19.
    Hat es dann überhaupt einen Sinn, das wir den anwaltlichen Weg gehen?
    Hat der Widerruf Nachwirkung obwohl er abgelehnt wurde.
    Freue mich auf Ihre Rückmeldung

    1. Roland Klaus

      Dass die Banken den Widerruf ablehnen, ist Standard – und zwar unabhängig davon, ob der Vertrag fehlerhaft ist oder nicht. Dabei werden immer irgendwelche Aktenzeichen in den Raum gestellt und sei es nur, um den Kunden zu verwirren. Um einschätzen zu können, ob in Ihrem Fall ein Vorgehen sinnvoll ist, müssten Sie uns die Unterlagen bitte zukommen lassen. Dann schauen wir uns das an:
      https://www.widerruf.info/kostenlose-pruefung-kreditvertrag/

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